AGBs

Allgemeine Vermiet- und Vercharterungsbedingungen 

Ferienhäuser, Chalets und Sportboote

Liebe Gäste, Urlauber und Interessenten,

Die Gesetzgeber in Deutschland und in den Niederlanden, die Versicherungsunternehmen für die Häuser, Chalets und insbesondere für die Sportboote fordern Richtlinien und Festlegungen ein. Sie finden hier unsere -leider notwendigen- allgemeinen Vertragsbedingungen wie folgt vor.

1.) Allgemeine Vermietbedingungen Vermietung unserer Häuser und Chalets

2.) Allgemeine Vertragsbedingungen Sportbootcharter

3.) Nutzungsbedingungen WLAN (WiFi) Router

1.) Allgemeine Vermietbedingungen unserer Häuser und Chalets

1. Vorbemerkungen

Die Mietbestimmungen gelten für alle von dem Vermieter zu Vermietung gestellten Ferienhäuser und Sportboote. Die Vermieter betreibt die WebSite www.boot-bungalow.de  Der Zweck der Vermietung dient ausnahmslos dem Urlaub der Mieter.

2. Mietvertrag

Ein Mietverhältnis kommt nur durch einen schriftlichen Miet- und Chartervertrag zustande. Im Regelfall erfolgt der Vertragsabschluss via Mail. Unstimmigkeiten sind jeweils  unmittelbar nach Erhalt mitzuteilen. Wird die geforderte Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, kann der Vermieter den Vertrag wegen Nichtzahlung auflösen. Kommt ein durch den Vermieter ausgestellter Miet- und Chartervertrag nicht zu Stande oder löst der Vermieter einen Vertrag wegen Nichtzahlung auf, wird in jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr  in Höhe von 80,00 € erhoben. Dies gilt auch, falls ein Vertrag durch den Mieter gekündigt wird.

3. Zahlungen

Sollte die erste Rate nach der Buchung nicht eingehen, kann der Vermieter nicht mehr für das Einhalten des Mietverhältnisses garantieren und ist auch dazu nicht mehr verpflichtet. Sollte die zweite Rate 6 Wochen vor Reiseantritt nicht erfolgen, behält sich der Vermieter vor, den Vertrag ohne Vorankündigung zu kündigen.

4. Mietvertrags Kündigung

Ein Vertrag kann bis zum Tag der Anreise gekündigt werden. Dies muss schriftlich per Mail oder besser per Post an den Vermieter erfolgen. Das Gültigkeitsdatum ist das Eingangsdatum des Briefes bei dem Vermieter. Erfolgt die Stornierung via Mail so ist das Bestätigungsdatum des Vermieter das gültige Datum. Eine reine Lesebestätigung ist in diesem Sinne keine Bestätigung. Der Vermieter reagiert in der Regel innerhalb von 16 Stunden auf diese Mail.

Für die Kostenerstattung bei Nichtantritt der Reise empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese kann in Reisebüros oder Automobilclubs angefragt werden

Die Stornokosten für die individuellen Miet- und Charterverträge lauten :

bis zum         46. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem         45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem         35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem         02. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises;

5. Verantwortlichkeit des Vermieters

Der Vermieterist verantwortlich für die korrekte Übergabe der Mietobjekte. Im Falle von schwerwiegenden Umständen ist der Vermieter berechtigt dem Mieter innerhalb von 48 Stunden ein alternatives Objekt anzubieten. Wenn der Mieter hiermit nicht einverstanden ist, muss dieser dies innerhalb von 3 Tagen melden. In dem Fall hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Brand, Krieg und Naturkatastrophen, oder außergewöhnlichen Umständen, hat der Vermieter das Recht den Vertrag ohne Schadensersatz zu stornieren. Der Mieter hat dann das Recht auf ein gleichwertiges, alternatives Objekt wenn dieses zur Verfügung steht oder die Rückerstattung des bereits gezahlten Teils der Mietsumme. In jedem Fall der Vertragsauflösung können an den Vermieter keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

6 Verantwortlichkeit des Mieters

Der Mieter ist verantwortlich für eine gute Behandlung des gemieteten Objekts und haftet für eventuelle Schäden die vom Mieter verursacht wurden. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung ist der Vermieter jederzeit berechtigt die Objektnutzung zu beenden und den Vertrag ohne Anspruch auf Rückvergütung aufzuheben. Sollte der Mieter von einem Boot oder einer Yacht sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, bzw. das gemietete Fahrzeug nicht Sachgemäß behandeln, bzw. der Vermieter die Unfähigkeit des Mieters feststellen, kann der Vermieter ebenfalls den Vertrag ohne Anspruch auf Rückvergütung jederzeit beenden.

7. Kommunikation

Die Vermieter behält sich vor, alle Informationen auf der genannten HomePage zu hinterlegen und tritt via eMail oder Telefon in Kontakt. Nutzen Sie daher bitte die genannten Kontakte. Bitte beachten Sie, dass keine Informationen, sowie Verträge per Post versendet werden.

8. Mietvoraussetzungen

Die Ferienhäuser dürfen nur so wie beschrieben gebucht werden. Es ist auf die genaue, maximale Personenanzahl zu achten, auf das Einhalten von einem Rauchverbot und die Erlaubnis oder Verbot der Mitnahme eines Hundes. Andere Haustiere werden nur nach Absprache genehmigt.

9. Zahlungsbedingungen

Beim Abschluss der Buchung wird eine erste Zahlung von 30% des gesamten Mietvertrages fällig. Bitte beachten Sie vor der Buchung die möglichen Zahlungsmöglichkeiten. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Buchen Sie erst 4 Wochen vor Reiseantritt, zahlen Sie 100% der gesamten Miete. Bei allen weiteren Buchungen die direkt oder kurz vor Reiseantritt stattfinden, zahlen Sie 100% in bar vor Ort.

10. Preise

Der Mietpreis des Ferienhauses oder des Motorbootes beinhaltet die Leistungen, die im Mietpreis inbegriffen und auf der Internetseite aufgeführt sind. Die Nebenkosten des Hauses (z.B. Strom, Wasser) sind im Mietpreis enthalten. In den Wintermonaten wird Gas nach Verbrauch abgerechnet.

11. Rabatte

Sollten Für jeweilige Mietobjekte Rabatte angegeben sein, können nicht mehrere Rabatte kombiniert werden, wenn es nicht anders durch die Vermieter MarinaPark Lemmer BV schriftlich bestätigt wurde. Der Mieter ist angehalten auf Sonderangebote oder Rabatte beim Buchungsablauf hinzuweisen. Nach Abschluss der Buchung hat der Mieter kein Recht, Rabatte oder Sonderangebote geltend zu machen.

12. Kaution

Für jedes Ferienhaus ist eine Kaution von 200,- EUR zu entrichten. Bei einem Schadensfall der diese Summe überschreitet, wird der Betrag einbehalten (Eigenanteil im Versicherungsfall). Die Kaution der Gemieteten Boote / Yachten ist gestaffelt. Der Vermieter ist im Falle des Schadens berechtigt auch die geleistete Kaution von Haus und/oder Boot zur Schadensbegleichung einer Sache einzubehalten.

Nach Ablauf der Mietzeit wird die geleistete Kaution bei Schadensfreiheit in bar oder per Überweisung zurückgezahlt, bzw. im Schadensfall gegebenenfalls nur die Differenzsumme.

13. Sachbeschädigung

Der Mieter ist in der Mietzeit für den sachgemäßen Gebrauch und den Erhalt der Einrichtung verantwortlich. Schäden die in der Zeit entstehen werden schnellstmöglich noch in der Mietzeit behoben und verrechnet. Hierzu ist der Mieter verpflichtet Kontakt mit einem unserer Mitarbeiter aufzunehmen um den Schaden zu melden. Nicht mitgeteilte Schäden werden nach Abreise auf Kosten des Mieters behoben.

14. Richtiger Gebrauch

Der Mieter ist verpflichtet das Inventar im Haus so zu gebrauchen, dass keine Schäden oder unnötiger Schmutz entsteht. Bei der Abreise ist darauf zu achten, dass der Müll aus allen Eimern gelehrt, alle Fenster geschlossen, die Heizung (an der vorgeschriebenen Stelle) runtergedreht , sowie alle eigene Gepäckstücke entfernt und die Bettwäsche (wenn gebucht) abgezogen im Flur steht. Auch sollten alle elektronischen Geräte ausgestellt sein. Sollten hier Arbeiten durch unser Personal anfallen, wird dies dem Mieter in Rechnung gestellt.

15 Reklamationen

Mängel, Schäden oder Fehler der Ferienhäuser oder Boote sind unverzüglich bei der Ankunft vor Ort mitzuteilen (Reklamieren). Hierzu benutzten unsere Beauftragten ein Übergabeprotokoll (Haus / Boot). Wird bei Schlüsselübergabe keiner der aufgeführten Punkte gefunden, so wird dies in diesem Protokoll festgehalten und vom Mieter bestätigt. Der Vermieter behält sich vor, Mängel und/oder Schäden zu untersuchen und über die Notwendigkeit einer zeitnahen Reparatur zu entscheiden.

16.Reklamationen

Kann ein Schaden, Fehler oder Mängel eines Mietobjektes nicht zufriedenstellend behoben werden, muss eine schriftliche Beschwerde innerhalb 10 Tage nach Ende der Mietzeit bei dem Vermietereingereicht werden. Mangelhafte Reinigung ist bei Bezug mitzuteilen und wird durch unser Personal überprüft und gegebenfalls beseitigt.

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortungen die sich nicht auf die Ferienhäuser oder Boote beziehen. Des Weiteren wird bei Verringerung des Aufenthaltes durch schlechtes Wetter, Gerüche von umliegenden Bauernhöfen, Lärm von Baustellen, Verkehr, Insekten usw. keine Haftung oder Rückerstattung übernommen.

17. Übergabeprotokoll/Chartervertrag

Bei Übergabe von Charterbooten, wird jeweils ein Übergabeprotokoll oder ein Chartervertrag zwischen Mieter und Vermittlung durch Unterschrift bestätigt. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Dokumente. Boote die nicht durch den Mieter/Charterer vollgetankt zurückgegeben werden wird eine Tankpauschale von €25,- zuzüglich Brennstoff (min. € 2,-/Liter) berechnet und von der Kaution abgehalten.


2.) Allgemeine Vertragsbedingungen Sportbootcharter

1. Versicherungen

Für das Boot besteht eine Haftpflichtversicherung bis 1,5 Mio. Euro. Ferner eine Vollkasko-versicherung bei einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro.

2.Fahrgebiet

ÂAlle Kanäle und Binnenseen der niederländischen Provinzen Friesland, Overijssel und Flevoland sind versichert. Das Befahren fließender Gewässer ist nicht gestattet. Außerhalb des vertraglich vereinbarten Fahrgebietes besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ. Die beigefügte Kopie des amtlichen Bootsführercheines BINNEN wurde vom Charterer eigenhändig unterschrieben und ist Bestandteil dieses Chartervertrages. Liegt kein Bootsführerschein vor, so wird die Motorleistung gedrosselt und somit auf die in den Niederlanden vorgeschriebene Geschwindigkeit herabgesetzt. Das Befahren des IJSSELMEERS ist grundsätzlich erlaubt. Der Skipper ist verpflichtet vor Verlassen der Binnengewässer den aktuellen Wetterbericht einzuholen und eine aktuelle Seekarte für das jeweilige Fahrgebiet an Bord zu haben. Bei unsichtigem Wetter oder bei einer Windstärke von über vier Beaufort ist das Befahren des Ijsselmeers untersagt.

3. Übergabe/Rücknahme des Bootes

Das Boot wird zum o.a. Zeitpunkt sauber und betankt dem Charterer übergeben. Bei Übergabe kann eine Überführungsfahrt durch den Charterer (Dauer je nach Übergabeort ca. 4 – 20 Minuten) von einem unserer anderen Ferienhäuser zu dem angemieteten Ferienhaus bzw. Chalet notwendig sein. Die Rückgabe findet generell immer an dem Steg des Charterers statt. Bei Rückgabe planen Sie bitte eine 1/4 Stunde für die Abnahme durch den Vercharterer ein. Der Charterer haftet für die termingerechte Rückgabe. Bei verspäteter Rückgabe haftet er für alle Folgeschäden des Vercharterers.

4. Nutzung durch den Charterer

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Boot, den Zusatzausstattungen und dem Inventar. Die Beachtung der übergebenen Bedienungsanleitungen und der Bootsordnung sind Vertragsbestandteil. Das Boot darf nicht für Zwecke benutzt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Die Güter- bzw. Personenbeförderung gegen Entgeld ist untersagt. Untervercharterung oder Verleih an andere Personen ist nicht erlaubt. Es dürfen keine Fahrten bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter durchgeführt werden. Alle Betriebsstoffe wie z.B. Benzin/Öl gehen zu Lasten des Charterers. Sicherheit hat Vorrang. Bei unsichtigem Wetter oder bei einer Windstärke von :

      – über 4 bis 4,5 Beaufort = frischer Wind…… ist : das Befahren des Ijsselmeers untersagt

      – über 5 bis 5,5 Beaufort = Starkwind………… ist : das Befahren der Binnenseen untersagt

      – über 6,5 bis 7 Beaufort = Sturm……………….. ist : die Nutzung des Bootes untersagt

5. Haftung des Charterers

Der Skipper haftet für alle Schäden am Boot, Zubehör, Ausrüstung und Folge- und Ausfallschäden die von Ihm oder seiner Mannschaft vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden und die nicht von der Versicherung reguliert werden. Der Skipper trägt dafür Sorge, daß:

– alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet

– alle Vorsichtsmaßnahmen gemäß Führerscheinprüfung beachtet

– die ausgehändigten Boots- und Marinaregeln eingehalten

– evt. notwendige An-/Abmeldungen bei Hafenmeistern vorgenommen

– das Boot und die Ausrüstung pfleglich behandelt werden

– und keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung durchgeführt wird.

6. Haftung und Rücktritt des Vercharterers

Das Boot wird sauber und startklar übergeben. Für Personen und Sachschäden des Mieters und dessen Mannschaft wird keinerlei Haftung übernommen. Die Haftung des Vercharterers für Schäden jedweder Art, ist beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wenn das Boot aus von dem Vercharterer nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, kann er unter voller Rückerstattung des Charterpreises zurücktreten oder ein anderes Boot zur Verfügung stellen. Ist das zur Verfügung gestellte Boot nicht mindestens gleichwertig, wird dem Charterer die Preisdifferenz erstattet. Die Haftung des Vercharterers ist beschränkt auf die volle Höhe des Charterpreises. Bei verzögerter Bereitstellung besteht lediglich Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Charterpreises. Der Vercharterer hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Charterer gegen die Vertragsbedingungen verstößt.

7. Rücktritt des Charterers

Bei Rücktritt vom Vertrag werden die branchenüblichen Reiserücktrittskosten für Ferienhäuser berechnet. Dies entspricht dem Mietvertrag für das Ferienhaus.

8. Schadensfall

Der Charterer hat den Vercharterer unverzüglich über jedes Vorkommnis zu unterrichten aus dem Schaden oder Ansprüche entstehen können (z.B. auch Grundberührung).Er hat die Pflicht, alle Informationen zum Verlauf der Ereignisse zu beschaffen (z.B. Name und Anschrift der Ge-genpartei, Zeit und Ort des Vorgangs, Zeugen etc.) Bei einer Kollision oder größeren Schäden ist es die Pflicht des Charterers dafür zu sorgen, daß ein Polizeibericht aufgenommen wird.

9. Recht

Für die Vertragsbeziehung gilt niederländisches Recht.

Marl, den 15.11.2015

3.) Nutzungsbedingungen Internetzugang über WLAN (WiFi) 

1. Geltungsbereich

Der Vermieter bietet über die Homepage www.boot-bungalow.de mehrere Ferienhäuser in Lemmer/NL zu Urlaubs- und Erholungszwecken an. Diese Vereinbarung gilt für die Nutzung der WLAN-Zugänge in den folgenden Ferienhäusern bzw- Chalets : 

Haus Brekkense Wiel 97

8531 RV Lemmer/Niederlande

Aquaronde 124 

8531 RV Lemmer/Niederlande

Aquaronde 16 

8531 RV Lemmer/Niederlande

Chalet de Brekken, D24 

8531 RV Lemmer/Niederlande

2. Gestattung der Nutzung des WLAN

Der Inhaber gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in den o.a. Häusern eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung an unseren jeweiligen Routern (Login) erklärt der Gast sich mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu b-eschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLAN.

3. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

4. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Die Daten können aber trotzdem durch Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

5. Protokollierung

Aufgrund der neuen noch widersprüchlichen Rechtsprechung müssen wir im Fall der Fälle die technische Möglichkeit haben, Auskunft erteilen zu können. Darum bitten wir um Verständnis, dass Ihr Verlauf protokolliert wird.

6. Sicherheit

Die Datenübertragung erfolgt kostenlos. Die Daten können aber trotzdem möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

7. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

8. Verpflichtung des Benutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Dies bedeutet insbesondere, dass über den Internetzugang :

◦ weder ein Abruf noch eine Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten erfolgt

◦ keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglichgemacht werden

◦ die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten sind

◦ keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet werden

◦ keine Versendung von Massen-Nachrichten (SPAM) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung erfolgt 

9. Schlussbestimmungen

Der Mitnutzer stellt den Besitzer und/oder den Verwalter der o.a. Ferienobjekte von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN-Zuganges durch den Mitnutzer und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Besitzer und/oder dem Verwalter(in) auf diesen Umstand hin.

Marl, den 11.10.2015